Der Unterricht in den fortlaufenden Kursen findet einmal wöchentlich statt. Ausgenommen sind die gesetzlichen und kulturellen Feiertage des Landes NRW.
Das STUDIO 52 behält sich vor, Kursangebote / Kurslehrer, den Kursplan, die Tarife und Öffnungszeiten sowie den Ort der Kursdurchführung in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungs- und Wartungsarbeiten und saisonbedingte Reduzierung der Kursstunden. Vorübergehende Schließungen werden per Aushang, Email oder über diese Webseite bekannt gemacht. Das STUDIO 52 behält sich vor, Kurse dauerhaft aus dem Programm zu nehmen.
Eine Schließung des STUDIO 52 bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr (Betriebsferien) hat keine Auswirkungen auf die Laufzeiten und Zahlungsbedingungen.
Die Teilnehmerzahl von Kursen kann beschränkt werden, wenn dies für den ordnungsgemäßen Ablauf der Kurse erforderlich ist.
Nach Beginn einer Yogastunde oder eines Workshops besteht kein Zutrittsrecht mehr.
Bei dem Besuch des Kursangebots des STUDIO 52 unterliegt der Schüler der geltenden Hausordnung und hat den Anweisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten. Die Hausordnung kann Regelungen über Nutzung des Yoga-Zubehörs und Verhalten in den Räumlichkeiten des STUDIO 52 treffen.
Der Kursteilnehmer informiert den Yogalehrer / die Yogaschule über eventuell bestehende körperliche Gebrechen und gesundheitliche Störungen bzw. Einschränkungen, die seine Fähigkeit zur Teilnahme am Yogaunterricht beeinträchtigen könnten, auch wenn er diese für geringfügig hält.
Die Tarife sind der aktuellen Preisübersicht zu entnehmen.
Der Abschluss einer Mitgliedschaft ist nur nach vorheriger Bestätigung eines freien Platzes im gewünschten Kurs durch die Studioleitung möglich!
Der Abschluss einer Mitgliedschaft ist nur nach vorheriger Bestätigung eines freien Platzes im gewünschten Kurs durch die Studioleitung möglich!
Unter folgenden Umständen ist eine Pausierung / Kündigung aus wichtigem Grund zulässig:
a) bei Eintritt einer Schwangerschaft
b) bei Eintritt einer Erkrankung von mindestens 4 Wochen, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote des STUDIO 52 unmöglich oder schädlich wäre
c) bei Verlegung des Hauptwohnsitzes des Mitglieds an einen Ort, der mehr als 30 km vom STUDIO 52 entfernt liegt
d) bei Schließung oder Verlegung des STUDIO 52
Bei einer Pausierung verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um den ausgesetzten Zeitraum.
In den Fällen des Abs. 1 lit. a) und b) wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, beim STUDIO 52 im Original eingereicht wird. Bei einer Kündigung nach Abs. 1 lit. c) sind eine Ab- und Anmeldebestätigung mit der Kündigung vorzulegen.
Die Kündigung eines Mitglieds, gleich aus welchem Grund, muss dem STUDIO 52, Lennéstr. 52, 53113 Bonn, im Original per Post zugehen. Kündigungen in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Befindet sich der Schüler mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies das STUDIO 52, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich das STDUIO 52 ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.
Die vom STUDIO 52 angebotenen Sondertarife (derzeit: Schüler-/Studententarif für Vollzeit – Schüler und – Studenten bis max. 35 Jahre und Empfänger von ALGII) können nur gewählt werden, wenn die hierfür gegebenen Voraussetzungen durch den Yogaschüler erfüllt werden und die Erfüllung dieser Voraussetzungen gegenüber dem STUDIO 52 in zureichender Form und innerhalb von einer Woche nach Buchung des Artikels nachgewiesen wird.
Der Yogaschüler ist verpflichtet, dem STUDIO 52 unverzüglich mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für einen Sondertarif wegfallen.
Erlangt das STUDIO 52 Kenntnis davon, dass die Voraussetzungen für einen Sondertarif bei einem Yogaschüler entfallen sind oder kommt dieser den Nachweisobliegenheiten in Abs. 2 nicht nach, ist das STUDIO 52 berechtigt, den Sondertarif auf den Normaltarif umzustellen und künftig die Beiträge des Normaltarifs einzufordern. Das STUDIO 52 ist berechtigt, auch rückwirkend die Differenz zu den Monatsbeiträgen des Normaltarifs einzufordern.
Die Kosten für Workshops, sonstige Veranstaltungen und Privatstunden sind den jeweiligen Ankündigungen und / oder der aktuellen Preisübersicht zu entnehmen.
Die Kosten für einen Workshop, eine sonstige Veranstaltung oder Privatstunden sind rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung in voller Höhe zur Zahlung fällig. Etwaige Fristen sind den Veranstaltungsankündigungen zu entnehmen. Nur dann ist eine Platzreservierung garantiert.
Eine vollständige Rückzahlung des Kostenbeitrags wegen fehlender Inanspruchnahme ist grundsätzlich nicht möglich. Eine anteilige Rückerstattung erfolgt bis zu einer festgelegten Frist vor Beginn der Veranstaltung. Diese ist bei Workshops i.d.R. 1 Woche. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Einzelunterricht ist 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen, ansonsten ist der Kostenbeitrag ebenfalls in vollständiger Höhe fällig.
Die mit der Anmeldung zu der Veranstaltung erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind mit Zustimmung des STUDIO 52 auf Dritte übertragbar.
Das STUDIO 52 oder der jeweilige Veranstalter behalten sind vor, bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl die Veranstaltung abzusagen. Die geleisteten Kostenbeiträge werden für diesen Fall unverzüglich in voller Höhe zurückerstattet.
Das STUDIO 52 haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Schülers. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des STUDIO 52 beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Dem Schüler wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten des STUDIO 52 werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in den Räumlichkeiten des STUDIO 52 begründet keinerlei Pflichten in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.
Sachbeschädigungen in Schulräumen werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat.
Mündliche Vereinbarungen, die von den vorgenannten Bestimmungen abweichen, gelten nur, wen sie schriftlich bestätigt werden. Gerichtsstand ist Bonn.
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder in Teilen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Einbeziehung der übrigen Bestimmungen der AGB.